REACH-Verordnung
Hiermit versichern wir, dass es sich bei den von uns an Sie gelieferten
Produkten gemäss REACH-Verordnung um „Erzeugnisse“ handelt, die nicht der
Registrierungspflicht gemäss REACH-Verordnung unterliegen.
Als
Händler von „Erzeugnissen“ ist unser Betrieb gemäss REACH-Verordnung ein
sogenannter „nachgeschalteter Anwender“ und unterliegt als solcher
ebenfalls nicht der REACH-Registrierungspflicht. Eine
Registrierungspflicht der „nachgeschalteten Anwender“ besteht nur bei
Direktimporten von Stoffen oder Zubereitungen ausserhalb der EU. Dies ist
bei unserem Unternehmen nicht der Fall.
Wir können Ihnen aber
versichern, dass wir gegenwärtig und künftig nur Roh-, Hilfs- und
Veredelungsstoffe verwenden, die sich legal auf dem Markt befinden, also
gemäss REACH-Verordnung ordnungsgemäss registriert sind.
Ihr TransPak-Team