AGB

1 Geltung

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen der TransPak Schweiz AG, mit Sitz in Bremgarten AG. Mit der Bestellung anerkennt der Kunde vollumfänglich diese AGB, womit sie integrierender Bestandteil eines jeden Vertrages mit einem Kunden werden.

1.2 Abweichungen von diesen AGB sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten zudem generell als widersprochen.

2 Angebot, Vertragsabschluss, Preise Urheberrechte und elektronischer Versand

2.1 Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Irrtümer und Änderungen sind sowohl in Angebotstexten als auch bei Preisangaben bei allen Angeboten, egal ob mündlich oder schriftlich, vorbehalten. Abgebildete Dekomaterialien oder Anwendungsbeispiele sind nicht im Lieferumfang enthalten. Die Abbildungen in Katalogen, im Onlineshop, in Preislisten etc. sowie dortige Massangaben, Farben und dergleichen sind unverbindlich und lediglich annähernd.

2.2 Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliche Offerte. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung schriftlich (via Brief, Fax, E-Mail, Onlineshop) bestätigen oder die bestellte Ware ausliefern.

2.3 Ist nichts Abweichendes vereinbart, gelten die Preise „ab Werk“ (EXW - Incoterms 2010) exklusive Kosten für Verpackung, Fracht/Transport, Zoll, Einfuhrabgaben, Versicherung, Entsorgung und Mehrwertsteuer (MWST). Die MWST wird zum gesetzlichen Satz im Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung fakturiert.

2.4 Liegt der Liefertermin später als vier Monate nach Vertragsschluss, ist eine Preisanpassung an veränderte Preisgrundlagen (z.B. Rohstoffe, Löhne) zulässig. Wir berechnen diesfalls die bei Lieferung bzw. Leistung gültigen Preise. Gleiches gilt für Aufträge ohne ausdrückliche Preisangabe.

2.5 Soweit unsere Ware urheberrechtlich geschützt ist, verbleibt dieses Recht auch nach Lieferung bzw. Leistung bei uns. (Anteilige) Kosten für kundenspezifische Entwürfe, Zeichnungen, Klischees und Druckwalzen werden bei der ersten Lieferung fakturiert. Das Urheberrecht an solchen kundenspezifischen Anfertigungen steht vollumfänglich uns zu. Nutzungsrechte daran können durch gesonderte Vergütung gemäss ausdrücklicher Vereinbarung übertragen werden.

2.6 Der Kunde erhält von uns in der Regel kostenfrei Muster. Wir behalten uns jedoch vor, die Muster nach Begutachtung und Prüfung wieder zurückzufordern, Frachtkosten zu fakturieren oder die Bestellung von Mustern in ihrer Stückzahl zu begrenzen.

2.7 Die Verrechnung von durch uns nicht anerkannten Gegenansprüchen des Kunden mit unseren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist ausgeschlossen.

2.8 Wir behalten uns vor, den elektronischen Versand (via E-Mail) zu nutzen. Hierüber können insbesondere Vertragsdokumente, Rechnungen, Gutschriften und Mahnungen versendet werden. Der Kunde stimmt diesem Versand zu, kann diesem jedoch jederzeit per E-Mail widersprechen.

3 Lieferung, Gefahrübergang, Verzug und höhere Gewalt

3.1 Es gelten folgende allgemeinen Lieferbedingungen:
a) Der Mindestbestellwert beträgt CHF 50.00 netto (exkl. Zusatzkosten und MWST gemäss Ziff. 2.3 oben).
b) Lieferungen innerhalb der Schweiz erfolgen ab CHF 150.00 Bestellwert netto frei Haus an die angegebene Adresse. Unterhalb von 150.00 CHF Bestellwert erheben wir eine Fracht- und Verpackungskostenkostenpauschale von CHF 16.00.
c) Für Lieferungen ins Ausland und bei Inselzustellungen fakturieren wir Fracht- und Verpackung zu Selbstkosten weiter, welche der Kunde gerne anfragen oder der entsprechenden Auftragsbestätigung entnehmen kann.
d) Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Dies gilt auch für allfällige Teillieferungen.
e) Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten.

3.2 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Verladung zum Transport (sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdtransport) oder, wenn die Ware nicht versandt werden kann oder soll, mit der Absendung unserer Anzeige über die Versand- bzw. Abholbereitschaft auf den Kunden über.

3.3 Der Beginn und die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferfristen setzen den Abschluss der Abklärung aller technischen Waren- und Auftragsspezifikationen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemässe Erfüllung aller diesbezüglichen Obliegenheiten und Verpflichtungen des Kunden voraus.

3.4 Wird ein vereinbarter Liefertermin aus von uns zu vertretenden Gründen überschritten, so hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens drei Wochen. Erfolgt die Lieferung nach Ablauf der Nachfrist nicht und will der Kunde deswegen von dem Vertrag zurücktreten, so ist er verpflichtet, uns dies zuvor schriftlich unter ausdrücklicher Aufforderung zur Lieferung verbunden mit einer angemessenen weiteren Nachfrist anzuzeigen.

3.5 Bei höherer Gewalt ruhen unsere Liefer- bzw. Leistungspflichten; tritt dabei eine wesentliche Veränderung der bei Vertragsschluss bestehenden Verhältnisse ein, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere bzw. werden gleich behandelt Mobilmachung, Krieg, Energie- oder Rohstoffmangel, Arbeitskämpfe (Streiks), behördliche Verfügungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Kontingentierungen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder wenn uns Unterlieferanten aus den vorgenannten Gründen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäss beliefern.

3.6 Bei Mehrwegverpackungen (z.B. Paletten) werden diese dem Kunden durch uns oder dem von uns beauftragten Transportunternehmen fakturiert, soweit kein unmittelbarer Tausch durch gemäss branchenüblichen Standards gleichwertige Mehrwegverpackungen erfolgt. Ob ein solcher Tausch bei gegebenem Ersatzangebot effektiv stattfindet, entscheiden wir bzw. unser beauftragtes Transportunternehmen nach eigenem Ermessen.

4 Zahlungsbedingungen, -verzug, Retournierung von Ware, Eigentumsvorbehalt

4.1 Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde den Kaufpreis spätestens innert 20 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Es ist ein Verzugszins von 5% geschuldet und die gesetzlichen Verzugsfolgen treten ein; zudem gehen bei Verzug Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu Lasten des Kunden. Wir behalten uns jederzeit vor, nur gegen Vorauskasse bzw. Nachnahme und nicht gegen Rechnung zu beliefern.

4.2 Checks werden nur zahlungshalber angenommen; Spesen bei Einlösen von Checks gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel werden nicht angenommen.

4.3 Der Kunde hat für gekaufte Standardware ein Rückgaberecht innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung, sofern die Ware unbenutzt, einwandfrei und in der Originalverpackung uns retourniert wird. Die Kosten der Retournierung hat der Kunde zu tragen. Individualware, insbesondere speziell nach Kundenwunsch angefertigte oder bedruckte Ware, wird in keinem Falle zurückgenommen. Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.

4.4 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum. Wir sind berechtigt und vom Kunden ermächtigt, diesen Eigentumsvorbehalt in ein entsprechendes Register am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden eintragen zu lassen. Solange die Ware nicht vollständig bezahlt ist, darf die Ware weder verkauft, verpfändet, noch sonst als Sicherheit verwendet werden.

5 Prüfung der Lieferung, Mängel und Gewährleistung

5.1 Erkennbare Mängel, insbesondere betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis, der Ware sind uns spätestens innert 10 Tagen nach Erhalt derselben schriftlich anzuzeigen. Erst später erkennbare, d.h. versteckte Mängel sind sofort nach deren Entdeckung zu rügen. Bei verspäteter Rüge oder Rüge nach abgelaufener Gewährleistungsfrist verwirken die Gewährleistungsrechte und die Ware und der Preis gelten als genehmigt. Ohne gegenteilige Vereinbarung beträgt die Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) 1 Jahr ab Lieferung bzw. Anzeige der Versand- oder Abholbereitschaft.

5.2 Folgende branchenübliche Toleranzen sind bei Verpackungsmaterial technisch oder handelsüblich bedingt und gelten nicht als Mangel:
a) Massabweichungen bei Schnitt-, Stanz-, Klebearbeiten, Materialstärken und Gewichten von +/- 10%;
b) kleinere Abweichungen in Materialbeschaffenheit, Farbe und Ausführung;
c) Stückzahlabweichungen sind, wenn nichts Besonderes vereinbart wurde, erlaubt bis zu 10% über und unter den vereinbarten Mengen. Abgerechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

5.3 Eine erhobene Mängelrüge ermächtigt uns dazu, den behaupteten Mangel durch eigene Mitarbeiter, durch solche des Herstellers oder durch von uns beigezogene Experten überprüfen zu lassen. Durch die Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels wird die Gewährleistungsfrist nicht unterbrochen bzw. verlängert.

5.4 Bei rechtzeitig gerügten Mängeln und im Rahmen der Gewährleistungsfrist bieten wir innert angemessener Frist Gewährleistung nach unserer Wahl entweder durch kostenfreie Nachbesserung aller Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, oder gegen deren Rückgabe durch kostenfreie Ersatzlieferung. Zur Vereinfachung der Abwicklung der Ersatzlieferung wird die zurückgesandte Ware dem Kunden in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert.

5.5 Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Mängeln, die über die hier in Ziff. 5.3 aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Minderung, Wandlung, sonstige Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag sowie jede Art von Schadenersatz, einschliesslich Folgeschäden, sind soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist die Gewährleistungspflicht selbstredend auch, wenn die Ware nicht bestimmungsgemäss verwendet wird.

6 Haftung

6.1 Jede über die unter Ziff. 5 vorstehend festgehaltene Gewährleistungspflicht hinausgehende sowie jede sonstige vertragliche und ausservertragliche Haftung, einschliesslich für Hilfspersonen, wird, soweit gesetzlich zulässig, durch uns ausgeschlossen.

6.2 Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter aus mit uns abgeschlossenen Verträgen gelten als generell ausgeschlossen.

7 Datenschutz

7.1 Die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten des Kunden werden gemäss den anwendbaren gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, namentlich gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) bzw. EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert, verarbeitet und genutzt. Detaillierte Informationen betreffend die Bearbeitung von Kundendaten finden sich in den separaten Datenschutzbestimmungen.

7.2 Mit Bekanntgabe seiner Kundendaten, insbesondere seiner E-Mail-Adresse, willigt der Kunde ein, über unsere Angebote sowie solche verbundener Unternehmen der TransPak-Gruppe per Post, Fax oder E-Mail informiert zu werden. Diese Einwilligung kann er jederzeit widerrufen.

7.3 Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine Kundendaten zur Überprüfung der Kreditwürdigkeit verwendet und hierfür Dritten übermittelt werden können. Die Zustimmung gilt auch für eine Übermittlung an Dritte zur Durchführung von Inkassomassnahmen bei Zahlungsverzug.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, solange die Vertragsabwicklung nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird diese Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt uns bekannt gegebene Adresse gesendet werden, den Kunden aber tatsächlich nicht erreichen.

8 Salvatorische Klausel, anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines mit uns abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein, unwirksam werden oder unvollständig sein, so wird dadurch der übrige Inhalt nicht berührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden ersetzt durch gültige und mögliche mit vergleichbarem wirtschaftlichem Ergebnis. Bei Lücken sind diese durch entsprechende einschlägige gesetzliche Bestimmungen zu füllen. Sollten allerdings solche Gesetzesbestimmungen nicht vorhanden sein, werden die Lücken durch den Handelsbrauch bzw. die redliche Verkehrssitte an unserem Sitz behoben.

8.2 Sämtliche Beziehungen zwischen den Vertragsparteien unterstehen ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts (IPRG) und allfälliger Staatsverträge, namentlich des UN-Kaufrechts (CISG).

8.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit von uns abgeschlossenen Verträgen befindet sich am Sitz der TransPak Schweiz AG in Bremgarten, Kanton Aargau, Schweiz.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), gültig ab März 2019